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Neue Gesetzgebung für den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin – was bedeutet dies für Hunde- und Katzenhalter?

 

 

Am 01. März 2018 ist eine Änderung der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV) in Kraft getreten, die unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Tieren regelt.

Ziel der Neuerung in dieser Verordnung ist es, der zunehmenden Zahl von Antibiotika-Resistenzen entgegen zu wirken.

 

In wie weit der Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin – insbesondere in der Kleintiermedizin - für die Entwicklung von Resistenzen verantwortlich ist, ist allerdings unklar. Seit 2011 wurde , auch ohne gesetzliche Regulierung, die Menge der angewandten Antibiotika in der Tiermedizin etwa halbiert.

 

Auch für den Einsatz von antibiotischen Medikamenten bei Hunden und Katzen ergeben sich Konsequenzen durch die neuen Regelungen.

 

Dies bedeutet, dass vor dem Einsatz bestimmter Antibiotika ein Resistenztest (auch Antibiogramm genannt) durchgeführt werden muss. Betroffen sind hier Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone (z.B. Baytril®, Marbocyl®) und der Cefalosporine der dritten und vierten Generation (z.B. convenia®).

Solche Untersuchungen sind in vielen Fällen sinnvoll und werden auch heute schon regelmäßig durchgeführt. Es gibt aber auch zahlreiche Fälle, in denen eine schnelle Therapie erschwert wird. Außerdem steigt die finanzielle Belastung für den Tierhalter, da zu den Kosten für die tierärztliche Leistung und den Kosten der Medikamente nun auch noch Laborkosten hinzukommen.

 

Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, unsere Patienten effektiv und zielgerichtet zu behandeln. In Einzelfällen wird dies aber mit höheren Kosten oder auch vermehrtem Aufwand für den Besitzer verbunden sein.

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